Schadstoffsanierung
Kann man Schadstoffsanierung bei der Steuer absetzen?
Kosten für eine Schadstoffsanierung innerhalb Ihres Grundstückes können Sie teilweise in der Steuererklärung berücksichtigen. Materialkosten sind nicht abzugsfähig. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks oder im Rahmen einer Neubaus sind die Kosten nicht zu berücksichtigen. Erhalten Sie eine Versicherungsleistung entfällt die Berücksichtigung.
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Tragen Sie Ihre Kosten für Ihre Haushaltshilfe ein. Dies kann eine Haushaltshilfe als Mini-Job oder bei einem Dienstleister sein. Vergessen Sie nicht ihre Handwerker-Kosten einzutragen. Der Rechner ermittelt Ihren Steuerbonus.
Weitere Informationen zum Thema Schadstoffsanierung absetzen
Wenn Sie die Kosten für eine Schadstoffsanierung unter den Betriebsausgaben oder Werbungskosten verbuchen können, ist der Abzug problemlos möglich. Dazu muss ein klar erkennbarer Bezug zu Ihrer Berufstätigkeit bzw. zu Ihren Einkünften vorhanden sein. Hinweis: Die Kosten für einen Tischler können aber durchaus auch als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn es sich um einen behindertengerechten Umbau in der Wohnung bzw. im Haus handelt.
In allen anderen Fällen können die Arbeiten als Handwerkerleistung einzuordnen sein. Sie können dann 20% der Lohnkosten (maximal 1.200 €) absetzen. Beachten Sie dabei: Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt zusammen, kann der Höchstbetrag insgesamt nur einmal als Steuerermäßigung angesetzt werden.
Die Rechnung
Das Finanzamt gewährt Ihnen eine entsprechende Steuerermäßigung nur, wenn Sie die entstandenen Kosten mittels einer korrekt ausgestellten Rechnung nachweisen. Korrekt bedeutet: Aus der Rechnung (oder einer beigefügten Anlage) muss der genaue Anteil der Arbeits- und Fahrkosten hervorgehen – in Summe oder prozentual. Das ist wichtig, denn: Die reinen Materialkosten können Sie nicht steuerlich geltend machen. Sollten Arbeits- und Fahrtkosten nicht klar erkennbar sein, dann bitten Sie einfach um eine neue – vollständige – Rechnung.
Nachweispflicht
Die Handwerkerleistungen müssen nach Aufforderung durch das Finanzamt durch Vorlage der Rechnung und des entsprechenden Kontoauszugs belegt werden.