Müllabfuhr
Kann man Müllabfuhr bei der Steuer absetzen?
Die Müllabfuhrgebühren können nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Wenn es sich um Werbungskosten bei einem vermieteten Objekt oder um Betriebsausgaben bei einem Unternehmen handelt, können Sie die Müllabfuhrgebühren in der Steuererklärung berücksichtigen.
Steuerrechner
Haushaltsnahe Dienstleistungen Rechner
Tragen Sie Ihre Kosten für Ihre Haushaltshilfe ein. Dies kann eine Haushaltshilfe als Mini-Job oder bei einem Dienstleister sein. Vergessen Sie nicht ihre Handwerker-Kosten einzutragen. Der Rechner ermittelt Ihren Steuerbonus.
Weitere Informationen zum Thema Müllabfuhr absetzen
Haben Sie die Kosten der Abfallentsorgung für Ihr selbstgenutztes Eigenheim getragen, können Sie diese nicht in Ihrer Steuererklärung abziehen. Eine Berücksichtigung als »haushaltsnahe Dienstleistung« oder als »Handwerkerleistung« ist nach der Meinung der Finanzverwaltung nicht möglich.
Betriebsausgaben
Haben Sie Kosten für betriebliche Müllabfuhrgebühren Ihres Unternehmens, dann können Sie diese Kosten als Betriebsausgaben in Abzug bringen.
Werbungskosten
Vermieten Sie ein Objekt können Sie die Müllabfuhrgebühren in der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen. In der Regel werden diese Kosten auf den Mieter umgelegt, diese Einnahmen (Nebenkosten) müssen Sie in der Steuererklärung als umlagefähige Einnahmen berücksichtigen.