Kann man das absetzen?

Leibwächter

Kann man Leibwächter bei der Steuer absetzen?

Kosten für einen Leibwächter können nach § 35a EStG nicht in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Nur wenn es sich um Werbungskosten oder um Betriebsausgaben handelt, können Sie die Kosten für den Leibwächter in der Steuererklärung berücksichtigen.

Weitere Informationen zum Thema Leibwächter absetzen

Die Kosten für einen Leibwächter können Sie nicht in Ihrer Steuererklärung abziehen. Eine Berücksichtigung innerhalb der »haushaltsnahen Dienstleistungen« oder als »Handwerkerleistung« ist nach der Meinung der Finanzverwaltung nicht möglich.

Nur wenn die Kosten für einen Leibwächter beruflich bzw. betrieblich veranlasst sind, können Sie sie als Betriebsausgabe oder Werbungskosten ansetzen.