Kann man das absetzen?

Legionellenprüfung

Kann man Legionellenprüfung bei der Steuer absetzen?

Die Legionellenprüfung kann nach § 35 a EStG in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

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Tragen Sie Ihre Kosten für Ihre Haushaltshilfe ein. Dies kann eine Haushaltshilfe als Mini-Job oder bei einem Dienstleister sein. Vergessen Sie nicht ihre Handwerker-Kosten einzutragen. Der Rechner ermittelt Ihren Steuerbonus.

Weitere Informationen zum Thema Legionellenprüfung absetzen

Legionellen sind gefährliche Bakterien. Sie lösen die so genannte Legionärskrankheit aus, die besonders bei ohnehin geschwächten Menschen lebensgefährlich werden kann. Legionellen können sich überall dort ausbreiten, wo zerstäubtes Wasser eingeatmet wird, also beispielsweise unter der Dusche oder beim Einsatz von Luftbefeuchtern. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch gilt derzeit als unwahrscheinlich.

Haben Sie die Kosten für eine Legionellenprüfung getragen, können Sie diese in Ihrer Steuererklärung abziehen. Eine Berücksichtigung als »Handwerkerleistung« ist nach der Meinung der Finanzverwaltung jetzt möglich.

Betriebsausgaben

Entstehen Ihnen allerdings Kosten für eine betriebliche Legionellenprüfung in Ihrem Unternehmen, können Sie diese im Rahmen der Betriebsausgaben in Abzug bringen.

Werbungskosten

Vermieten Sie ein Objekt und müssen Sie eine Legionellenprüfung durchführen lassen, können Sie die Kosten dafür in der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen.