Kann man das absetzen?

Fäkalienabfuhr

Kann man Fäkalienabfuhr bei der Steuer absetzen?

Die Kosten für eine Fäkalienabfuhr sind nach § 35a EStG nicht in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Nur als Vermieter können Sie die Kosten bei den Werbungskosten oder als Unternehmer bei den Betriebsausgaben absetzen.

Weitere Informationen zum Thema Fäkalienabfuhr absetzen

Haben Sie die Kosten für Ihr selbstgenutztes Eigenheim getragen, können Sie diese nicht in Ihrer Steuererklärung abziehen. Eine Berücksichtigung als »haushaltsnahe Dienstleistungen« oder »Handwerkerleistung« ist nach der Meinung der Finanzverwaltung nicht möglich.

Sind Sie Vermieter, dann können Sie die Kosten für die Abfuhr von Fäkalien bei den Werbungskosten ansetzen.