Kann man das absetzen?

Abflussrohrreinigung

Kann man Abflussrohrreinigung bei der Steuer absetzen?

Die Kosten für eine Abflussrohrreinigung können als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigt werden, wenn die Arbeiten innerhalb des Grundstückes erfolgen. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks sind die Kosten nicht als Handwerkerleistungen anzusetzen.

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Haushaltsnahe Dienstleistungen Rechner

Tragen Sie Ihre Kosten für Ihre Haushaltshilfe ein. Dies kann eine Haushaltshilfe als Mini-Job oder bei einem Dienstleister sein. Vergessen Sie nicht ihre Handwerker-Kosten einzutragen. Der Rechner ermittelt Ihren Steuerbonus.

Weitere Informationen zum Thema Abflussrohrreinigung absetzen

Wenn Sie die Kosten für die Reinigung der Abflussrohre unter den Betriebsausgaben oder Werbungskosten verbuchen können, ist der Abzug problemlos möglich. Dazu muss ein klar erkennbarer Bezug zu Ihrer Berufstätigkeit bzw. zu Ihren Einkünften vorhanden sein.

In allen anderen Fällen können die Arbeiten als Handwerkerleistung einzuordnen sein. Sie können dann 20% der Lohnkosten (maximal 1.200 €) absetzen. Beachten Sie dabei: Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt zusammen, kann der Höchstbetrag insgesamt nur einmal als Steuerermäßigung angesetzt werden.

Die Rechnung

Das Finanzamt gewährt Ihnen eine entsprechende Steuerermäßigung nur, wenn Sie die entstandenen Kosten mittels einer korrekt ausgestellten Rechnung nachweisen. Korrekt bedeutet: Aus der Rechnung (oder einer beigefügten Anlage) muss der genaue Anteil der Arbeits- und Fahrkosten hervorgehen – in Summe oder prozentual. Das ist wichtig, denn: Die reinen Materialkosten können Sie nicht steuerlich geltend machen. Sollten Arbeits- und Fahrtkosten nicht klar erkennbar sein, dann bitten Sie einfach um eine neue – vollständige – Rechnung.

Nachweispflicht

Die Handwerkerleistungen müssen nach Aufforderung durch das Finanzamt durch Vorlage der Rechnung und des entsprechenden Kontoauszugs belegt werden.

Beispiel

Max beauftragt ein Unternehmen für die Abflussreinigung auf seinem Grundstück. Hierfür berechnet der Unternehmer insgesamt 500 € inkl. 19 % USt. Es sind keine Materialkosten auf der Rechnung ausgewiesen.

Lösung:

Die Steuerermäßigung beträgt

Handwerkerleistungen 500 € inkl. USt davon 20% max. 1.200 €100 €
Die tarifliche ESt vermindert sich100 €

Die tarifliche ESt vermindert sich somit um 100 €, allerdings maximal bis auf 0 €.