Bewerbungskosten
Kann man Bewerbungskosten bei der Steuer absetzen?
Bewerbungskosten können als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Auch Arbeitssuchende die momentan nur geringe oder kein Einkommen haben, können die Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten ansetzen.
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Geben Sie die Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrem Arbeitsplatz an. Tragen Sie ein, wie oft Sie den Arbeitsplatz im Jahr aufgesucht haben. Bei einer normalen Fünf-Tage-Arbeitswoche erkennt das Finanzamt unter Berücksichtigung von Urlaubs- und Krankheitstagen 230 Fahrten pro Jahr an. Der Rechner ermittelt, in welcher Höhe Sie Fahrtkosten abziehen können.
Weitere Informationen zum Thema Bewerbungskosten absetzen
Die Kosten für die Suche nach einem Arbeitsplatz sind Werbungskosten. Dabei ist es egal ob Ihre Bewerbungen erfolgreich waren oder nicht.
Zu den Bewerbungskosten gehören alle Aufwendungen, die Ihnen bei der Stellensuche entstehen. Das sind z.B.:
- Schriftliche Bewerbungen: Ausgaben für Bewerbungsfotos, amtliche Beglaubigungen, Fotokopien, Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen, Briefpapier, Briefumschläge, Briefporto, Präsentationsmappen usw.
- Kosten für ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Gesundheitszeugnis.
- Stelleninserate, die Sie selbst in Zeitungen oder Fachzeitschriften aufgeben.
- Telefongespräche und Korrespondenz im Zusammenhang mit der Bewerbung.
- Bücher, die Tipps zur Bewerbung und zu Vorstellungsgesprächen geben.
- Kurse, die auf Vorstellungsgespräche vorbereiten. Neben den Kursgebühren können Sie Fahrtkosten und Verpflegungskosten wie bei einer Dienstreise geltend machen.
- Stellensuche im Internet und Bewerbungen per E-Mail: Suchen Sie im Internet nach einer neuen Arbeitsstelle oder verschicken Sie Ihre Bewerbung per E-Mail, sind die Kosten der Internetnutzung abzugsfähig (z.B. Einwahlgebühren, Verbindungsentgelte).
- Fahrten zu Vorstellungsgesprächen. Passiert auf der Fahrt ein Unfall, sind die dabei entstehenden Aufwendungen abziehbar.
- Fertigen Sie Ihre Bewerbungsschreiben mit dem Computer an, nutzen Sie ihn beruflich. Deshalb können Sie von den Anschaffungskosten den entsprechenden Anteil der Nutzung steuerlich geltend machen.
- Zeitungen und Zeitschriften mit Stellenmarkt, z.B. Wochenendausgaben der Frankfurter Allgemeine Zeitung oder Süddeutsche Zeitung.
Nicht abzugsfähig sind:
- Aufwendungen für Kleidung
Nachweis
Die Bewerbungen müssen aufgelistet sein (mit Adresse). Es ist ok, wenn Sie die Kosten für eine Bewerbung ermitteln und diese mal der Anzahl der Bewerbungen nehmen. Den Gesamtbetrag können Sie dann in Ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Die Anzahl der verschickten Bewerbungen weisen Sie mit den Durchschriften Ihrer Bewerbungsschreiben und den Antwortschreiben der Firmen nach. Die Fahrten zu Vorstellungsgesprächen belegen Sie am besten mit den jeweiligen Einladungsschreiben der Firmen.
Pauschale
Sie könne auch eine Pauschale in Höhe von 8,50 € für Bewerbungen ansetzen oder 2,50 € für Bewerbungen ohne Mappe, z.B. E-Mail-Bewerbungen, Kurz- und Initiativbewerbungen.
Erstattungen
Haben Sie Erstattungen von Firmen, die Sie zum Vorstellungsgespräch einladen haben erhalten, z.B. für Fahrt- und Übernachtungskosten oder hat Ihnen das Arbeitsamt einen Zuschuss zu den Bewerbungskosten gezahlt, sind diese Erstattungen zwar steuerfrei, müssen aber von den Werbungskosten abgezogen werden.
Vorweggenommene Werbungskosten
Als Arbeitssuchender haben Sie oft keine oder nur geringe Einkünfte, z.B. bei Arbeitslosigkeit oder während einer Ausbildung. Trotzdem können Sie Ihre Bewerbungskosten als Werbungskosten oder als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Für das Jahr wo Ihnen die Bewerbungskosten entstanden sind geben Sie bitte eine Einkommensteuererklärung ab. Sind Ihre Werbungskosten inklusive Bewerbungskosten höher als Ihre Einnahmen, entsteht ein Verlust. Dieser verringert in anderen Jahren Ihre Einkünfte (Verlustvortrag).