Steuersoftware
Kann man Steuersoftware bei der Steuer absetzen?
Kosten für Steuersoftware und -fachliteratur sind eigentlich nicht mehr in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Sind die Kosten den einzelnen Einkunftsarten zuzuordnen, können Sie diese anteilig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigen.
Weitere Informationen zum Thema Steuersoftware absetzen
Kosten für steuerliche Fachliteratur und Software können mit einer besonderen Regelung abgezogen werden: Bei diesen Aufwendungen wird es nicht beanstandet, wenn 50% der Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden.
Beispiel
Max kauft sich eine Steuersoftware für 30 €. Er hat Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und einen kleinen Gewerbebetrieb.
Einkunftsarten | prozentualer Anteil | anteilige Kosten |
---|---|---|
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | 60% | 18 € |
Einkünfte aus Gewerbebetrieb | 20% | 6 € |
privater Teil | 20% | 6 € |
Gesamt Betrag | 100% | 30 € |
Max kann die Aufteilung aber auch nach der Vereinfachungsregel vornehmen. In diesem Fall würden die 30 € zu 50% als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden können.