Kann man das absetzen?

Steuersoftware

Kann man Steuersoftware bei der Steuer absetzen?

Kosten für Steuersoftware und -fachliteratur sind eigentlich nicht mehr in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Sind die Kosten den einzelnen Einkunftsarten zuzuordnen, können Sie diese anteilig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigen.

Weitere Informationen zum Thema Steuersoftware absetzen

Kosten für steuerliche Fachliteratur und Software können mit einer besonderen Regelung abgezogen werden: Bei diesen Aufwendungen wird es nicht beanstandet, wenn 50% der Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden.

Beispiel

Max kauft sich eine Steuersoftware für 30 €. Er hat Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und einen kleinen Gewerbebetrieb.

Einkunftsartenprozentualer Anteilanteilige Kosten
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit60%18 €
Einkünfte aus Gewerbebetrieb20%6 €
privater Teil20%6 €
Gesamt Betrag100%30 €

Max kann die Aufteilung aber auch nach der Vereinfachungsregel vornehmen. In diesem Fall würden die 30 € zu 50% als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden können.