Hochzeit
Kann man Hochzeit bei der Steuer absetzen?
Die Kosten für Ihre Hochzeit oder Flitterwochen können Sie nicht steuerlich geltend machen. Interessanter wird es in der Einkommensteuererklärung selbst. Welche Veranlagungsart ist die beste und welche Steuerklasse ist optimal?
Weitere Informationen zum Thema Hochzeit absetzen
Keine außergewöhnlichen Belastungen – egal wie die Ehe läuft …
Die Kosten für die Hochzeit sind in der Steuererklärung – anders als evtl. Scheidungskosten – nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Es fehlt hier z.B. am Merkmal der Zwangsläufigkeit.
Genauso wenig sind die Kosten einer Konfirmation, Kommunion, Taufe, Einschulung etc. steuerlich relevant.
Veranlagungsarten
Ledige Menschen werden grundsätzlich einzeln veranlagt. Ehegatten können hingegen zwischen der Einzelveranlagung von Ehegatten und der Zusammenveranlagung wählen. Bei verwitweten, geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Menschen hängt die Veranlagung davon ab, an welchem Datum das Ereignis eintrat.
Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte der Ehegatten zusammengerechnet, die Ehegatten erhalten einen Steuerbescheid. Seit dem 1. Januar 2013 entfällt die Form der getrennten Ehegattenveranlagung. Bei der Einzelveranlagung von Ehegatten sind jedem Ehegatten die von ihm bezogenen Einkünfte zuzurechnen. Jeder Ehegatte erhält einen Steuerbescheid. Die Regelungen zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden.
Steuerklassen
Neben den Steuerklassen III/V und IV/IV können sich Ehegatten die Kombination IV/IV mit einem steuermindernden Multiplikator (Faktor) auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Die Lohnsteuerlast wird dann im Wesentlichen nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne verteilt. So muss der geringer verdienende Ehegatte auch nur einen geringeren (seinem Lohn angemessenen) Steuerabzug schultern als in den Steuerklassen IV oder V. Die Eintragung eines Faktors muss beim Finanzamt beantragt werden. Das Faktorverfahren ist für Ehepaare mit großen Gehaltsunterschieden interessant.