Kann man das absetzen?

Sprachkurs

Kann man Sprachkurs bei der Steuer absetzen?

Kosten für Sprachkurse zum Erlernen einer Fremdsprache können für Arbeitnehmer Werbungskosten sein. Voraussetzung ist, dass Sie die Sprache für Ihren Beruf erlernen. Zu den abziehbaren Kosten gehören Lehrbücher, Lehrgangskosten, Unterkunfts- und Reisekosten sowie Prüfungsgebühren.

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Sie können die Kosten für einen Sprachkurs absetzen, wenn der Kurs ganz eindeutig beruflich veranlasst ist. Ein Gericht hat es so formuliert: Die berufliche Veranlassung ist gegeben, »wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung getätigt werden«.

Andersrum bedeutet dies: Besteht kein konkreter Bezug zur Berufstätigkeit, handelt es sich um Kosten für die Allgemeinbildung. Die aber sind steuerlich nicht relevant und können nicht abgesetzt werden.

Auswärtiger Sprachkurs

Manchmal vermittelt ein auswärtiger Sprachkurs nur Grund- oder allgemeine Kenntnisse in einer Fremdsprache. Wenn die für die berufliche Tätigkeit ausreichen, kann der Kurs beruflich veranlasst sein: Die Kursgebühren können dann als Werbungskosten abgezogen werden.

Aufteilung in beruflichen und privaten Anteil

Der vollständige Abzug der Kosten für einen Sprachkurs setzt voraus, dass die Reise ausschließlich oder nahezu ausschließlich aus beruflichen Gründen unternommen wird. Das ist bei auswärtigen Sprachlehrgängen (ebenso wie bei sonstigen Reisen) vor allem dann der Fall, wenn ihnen offensichtlich ein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde liegt. Private Reiseinteressen dürfen jedenfalls nicht den Schwerpunkt bilden.

Gegebenenfalls sind die Aufwendungen für einen auswärtigen Sprachkurs und die damit verbundene Reise aufzuteilen: in abziehbare Werbungskosten und in privat veranlasste Aufwendungen.

Wenn Sie die Kosten für einen Sprachkurs absetzen möchten, schaut das Finanzamt in der Regel ganz genau hin. Deshalb sollten folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Sprachkurs sollte deutlich auf berufliche Erfordernisse zugeschnitten sein.
  • Der Unterricht sollte etwa sechs bis acht Stunden täglich umfassen.
  • An den Wochentagen dürfen keine touristischen Veranstaltungen vorgesehen sein / stattfinden.
  • Die vermittelten Sprachkenntnisse müssen für die berufliche Tätigkeit notwendig bzw. anwendbar sein.
  • Die Sprachreise darf sich nicht mit einem Urlaub am gleichen Ort überschneiden.